{"id":217,"date":"2018-10-25T12:42:02","date_gmt":"2018-10-25T12:42:02","guid":{"rendered":"https:\/\/einheit-berliner-baer.de\/?page_id=217"},"modified":"2018-10-25T13:19:19","modified_gmt":"2018-10-25T13:19:19","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/einheit-berliner-baer.de\/index.php\/satzung\/","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignnone size-medium wp-image-220\" src=\"https:\/\/einheit-berliner-baer.de\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/B\u00e4rLogo1-300x277.gif\" alt=\"\" width=\"300\" height=\"277\" srcset=\"https:\/\/einheit-berliner-baer.de\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/B\u00e4rLogo1-300x277.gif 300w, https:\/\/einheit-berliner-baer.de\/wp-content\/uploads\/2018\/10\/B\u00e4rLogo1-1x1.gif 1w\" sizes=\"auto, (max-width: 300px) 100vw, 300px\" \/><\/p>\n<p><strong>Satzung der Sportgemeinschaft Einheit Berliner B\u00e4r <\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong>1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ol>\n<li>Der am 1.7. 1991 neu gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen Sportgemeinschaft &#8222;Einheit Berliner B\u00e4r&#8220; (SG Einheit Berliner B\u00e4r) und hat seinen Sitz in Berlin. Er ist in das Vereinsregister eingetragen. Der Verein ist Mitglied in den Fachverb\u00e4nden des Landessportbundes Berlin, deren Sportarten im Verein betrieben werden und erkennt deren Satzungen und Ordnungen an. Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 2 Zweck, Aufgaben und Grunds\u00e4tze der T\u00e4tigkeit <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol start=\"2\">\n<li>Der Verein verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts &#8222;steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke&#8220; der Abgabenordnung durch Aus\u00fcbung des Sports. Der Zweck wird durch die Aus\u00fcbung. des Jugend-, Breiten- und Wettkampfsports verwirklicht. *)<\/li>\n<li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt keine wirtschaftlichen Zwecke.<\/li>\n<li>Die Organe des Vereins (\u00a7 7) \u00fcben ihre T\u00e4tigkeit ehrenamtlich aus.<\/li>\n<li>Mittel, die dem Verein zuflie\u00dfen, d\u00fcrfen nur f\u00fcr satzungsm\u00e4\u00dfige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile und in ihrer Eigenschaft als Mitglieder auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctungen, beg\u00fcnstigt werden. *)<\/li>\n<li>Der Verein wahrt parteipolitische Neutralit\u00e4t und vertritt. den Grundsatz religi\u00f6ser und weltanschaulicher Toleranz.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 3 Mitgliedschaft <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Verein besteht aus:<\/p>\n<ol>\n<li>Den erwachsenen Mitgliedern:\n<ol start=\"18\">\n<li>ordentlichen Mitgliedern, die sich im Verein sportlich bet\u00e4tigen und das 18. Lebensjahr vollendet haben;<\/li>\n<li>passiven Mitgliedern, die sich im Verein nicht sportlich bet\u00e4tigen und das 10. Lebensjahr vollendet haben;<\/li>\n<li>f\u00f6rdernden Mitgliedern;<\/li>\n<li>Ehrenmitgliedern;<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Den jugendlichen Mitgliedern bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 4 Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Dem Verein kann jede Person als Mitglied angeh\u00f6ren.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft ist schriftlich unter Anerkennung der Vereinssatzung zu beantragen. \u00dcber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Im Falle einer Ablehnung, die nicht begr\u00fcndet zu werden braucht, ist die Berufung an die Mitgliederversammlung durch den Antragsteller zul\u00e4ssig. Diese entscheidet endg\u00fcltig. Bei Aufnahmeantr\u00e4gen Minderj\u00e4hriger ist die schriftliche Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.<\/li>\n<li>Die Mitgliedschaft erlischt durch:\n<ol>\n<li>Austritt,<\/li>\n<li>Ausschluss,<\/li>\n<li><\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Austritt muss dem Vorstand gegen\u00fcber schriftlich erkl\u00e4rt werden. Die K\u00fcndigungsfrist betr\u00e4gt drei Monate zum Jahresschluss.<\/li>\n<li>Ein Mitglied kann vom Vorstand aus dem Verein ausgeschlossen werden:\n<ol>\n<li>wegen erheblicher Verletzung satzungsgem\u00e4\u00dfer Verpflichtungen;<\/li>\n<li>wegen Beitragsr\u00fcckst\u00e4nden von mehr als einem Jahresbeitrag trotz Mahnung;<\/li>\n<li>wegen eines schweren Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder groben unsportlichen Verhaltens;<\/li>\n<li>wegen unehrenhafter Handlungen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<\/ol>\n<p>In den F\u00e4llen a), c), d) ist vor der Entscheidung dem betroffenen Mitglied die Gelegenheit zu geben, sich zu rechtfertigen. Es ist zu der Verhandlung des Vorstandes \u00fcber den Ausschlu\u00df unter Einhaltung einer Mindestfrist von zehn Tagen schriftlich zu laden. Die Frist beginnt mit dem Tage der Absendung. Die Entscheidung erfolgt schriftlich und ist mit Gr\u00fcnden zu versehen. Der Bescheid \u00fcber den Ausschlu\u00df ist durch eingeschriebenen Brief zuzustellen. Gegen die Entscheidung ist die Berufung an die Mitgliederversammlung zul\u00e4ssig. Die Berufung ist binnen drei Wochen nach Absendung der Entscheidung schriftlich einzulegen. Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig. *)<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Bei Beendigung der Mitgliedschaft bleiben die Beitrags-pflichten bis zum Ende des laufenden Gesch\u00e4ftsjahres und s\u00e4mtliche sonstigen Verpflichtungen gegen\u00fcber dem Verein bestehen. *)<\/li>\n<li>Ausgeschiedene oder ausgeschlossene Mitglieder haben keinen Anspruch auf Anteile aus dem Verm\u00f6gen des Vereins. Andere Anspr\u00fcche eines ausgeschiedenen oder ausgeschlossenen Mitgliedsgegen\u00fcber dem Verein m\u00fcssen binnen sechs Monaten nach dem Erl\u00f6schen der Mitgliedschaft durch eingeschriebenen Brief schriftlich dargelegt und geltend gemacht werden.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 5 Rechte und Pflichten <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Mitglieder sind berechtigt, im Rahmen des Vereinszweckes an den Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen.<\/li>\n<li>Alle Mitglieder sind verpflichtet, sich entsprechend der Satzung und den weiteren Ordnungen des Vereins zu verhalten. Die Mitglieder sind zu gegenseitiger R\u00fccksichtnahme und Kameradschaft verpflichtet.<\/li>\n<li>Die Mitglieder sind zur Entrichtung von Beitr\u00e4gen termingem\u00e4\u00df verpflichtet. Die H\u00f6he der Beitr\u00e4ge zur Leitung des Vereins beschlie\u00dft die Mitgliederversammlung.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 6 Ma\u00dfregelung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Gegen Mitglieder, die gegen die Satzung oder gegen Beschl\u00fcsse des Vorstandes oder der Mitgliederversammlung versto\u00dfen oder sich eines Versto\u00dfes gegen die Interessen des Vereins oder eines unsportlichen Verhaltens schuldig machen, k\u00f6nnen nach vorheriger Anh\u00f6rung vom Vorstand folgende Ma\u00dfregelungen verh\u00e4ngt werden:<\/li>\n<li>Verweis;<\/li>\n<li>Verbot der Teilnahme am Sportbetrieb und den Veranstaltungen des Vereins auf die Dauer bis zu vier Wochen.<\/li>\n<li>Der Bescheid \u00fcber die Ma\u00dfregelung &#8211; die gegen\u00fcber Ehrenmitgliedern nicht m\u00f6glich ist, ist mit Einschreibebrief zuzustellen. Dem betroffenen Mitglied steht das Recht zu, gegen diese Entscheidung binnen zwei Wochen nach Absendung den Beschwerdeausschuss des Vereins anzurufen.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 7 Organe <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Organe des Vereins sind:<\/p>\n<ol>\n<li>die Mitgliederversammlung;<\/li>\n<li>der Vorstand;<\/li>\n<li>der Beschwerdeausschu\u00df.<\/li>\n<\/ol>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong> 8 Die Mitgliederversammlung<\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Oberstes Organ des Vereins ist die Mitgliederversammlung. Diese ist zust\u00e4ndig f\u00fcr:\n<ol>\n<li>Entgegennahme der Berichte des Vorstandes,<\/li>\n<li>Entgegennahme des Berichts der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Entlastung und Wahl des Vorstandes,<\/li>\n<li>Wahl der Kassenpr\u00fcfer,<\/li>\n<li>Festsetzung von Beitr\u00e4gen, Umlagen und deren F\u00e4lligkeiten,<\/li>\n<li>Genehmigung des Haushaltsplanes,<\/li>\n<li>Satzungs\u00e4nderungen,<\/li>\n<li>Beschlussfassung der Antr\u00e4ge,<\/li>\n<li>Entscheidung \u00fcber die Berufung gegen den ablehnenden Entscheid des Vorstandes nach \u00a7 4, Abs. 2,<\/li>\n<li>Berufung gegen den Ausschluss eines Mitglieds nach \u00a7 4, Abs. 5,<\/li>\n<li>Ernennung von Ehrenmitgliedern nach \u00a7 12, 1) Wahl der Mitglieder von satzungsgem\u00e4\u00df vorgesehenen Aussch\u00fcssen,<\/li>\n<li>Aufl\u00f6sung des Vereins.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Mitgliederversammlung kann als Delegiertenkonferenz durchgef\u00fchrt werden und findet mindestens einmal j\u00e4hrlich statt; sie sollte im 1. Quartal durchgef\u00fchrt werden. *)<\/li>\n<li>Eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen mit entsprechender schriftlicher Tagesordnung einzuberufen, wenn es\n<ol>\n<li>der Vorstand beschlie\u00dft oder<\/li>\n<li>in Drittel der erwachsenen Mitglieder beantragen.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Die Einberufung von Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mittels schriftlicher Einladung. F\u00fcr den Nachweis der frist- und ordnungsgem\u00e4\u00dfen Einladung reicht die Absendung der schriftlichen Einladung aus. Zwischen dem Tag der Einladung und dem Termin der Versammlung muss eine Frist von mindestens zwei und h\u00f6chstens sechs Wochen liegen.<\/li>\n<li>Mit der Einberufung der Mitgliederversammlung ist die Tagesordnung mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderung m\u00fcssen bei der Bekanntgabe der Tagesordnung w\u00f6rtlich mitgeteilt werden.<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist ohne R\u00fccksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder. beschlu\u00dff\u00e4hig. Bei Beschl\u00fcssen und Wahlen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen; Stimmengleichheit bedeutet Ablehnung. Satzungs\u00e4nderungen erfordern eine Zweidrittelmehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Wahlen mu\u00df eine geheime Abstimmung erfolgen, wenn diese von f\u00fcnf v. H. der Anwesenden beantragt wird.<\/p>\n<ol start=\"6\">\n<li>Antr\u00e4ge k\u00f6nnen gestellt werden:\n<ol>\n<li>von jedem erwachsenen Mitglied &#8211; \u00a7 3, 1,<\/li>\n<li>vom Vorstand.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Antr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen m\u00fcssen vier Wochen vor der Mitgliederversammlung schriftlich beim Vorsitzenden des Vereins eingegangen sein.<\/li>\n<li>\u00dcber andere Antr\u00e4ge kann in der Mitgliederversammlung nur abgestimmt werden, wenn diese Antr\u00e4ge mindestens eine Woche vor der Versammlung schriftlich bei dem Vorsitzenden des Vereins eingegangen sind. Sp\u00e4ter eingehende Antr\u00e4ge d\u00fcrfen in der Mitgliederversammlung nur behandelt werden, wenn ihre Dringlichkeit mit einer Zweidrittelmehrheit bejaht wird. Dringlichkeitsantr\u00e4ge auf Satzungs\u00e4nderungen sind ausgeschlossen.<\/li>\n<li>Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, besitzen Stimm- und Wahlrecht.<\/li>\n<li>Das Stimmrecht kann nur pers\u00f6nlich ausge\u00fcbt werden.<\/li>\n<li>Gew\u00e4hlt werden k\u00f6nnen alle vollj\u00e4hrigen und gesch\u00e4ftsf\u00e4higen Mitglieder des Vereins.<\/li>\n<li>Mitglieder, denen kein Stimmrecht zusteht, k\u00f6nnen an der Mitgliederversammlung als G\u00e4ste teilnehmen.<\/li>\n<li>\u00dcber die Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Protokollf\u00fchrer unterzeichnet werden muss.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 9 Der Vorstand <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Der Vorstand besteht im Sinne des \u00a7 26 des BGB aus:\n<ol>\n<li>dem 1. Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem 2. Vorsitzenden,<\/li>\n<li>dem Kassenwart.<\/li>\n<\/ol>\n<\/li>\n<li>Der Vorstand f\u00fchrt die Gesch\u00e4fte im Sinne der Satzung und der Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Er fasst seine Beschl\u00fcsse mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. bzw. bei. dessen Abwesenheit die seines Vertreters. Er ordnet und \u00fcberwacht die T\u00e4tigkeit der Abteilungen und berichtet der Mitgliederversammlung \u00fcber seine T\u00e4tigkeit.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Der Vorstand ist berechtigt, f\u00fcr bestimmte Zwecke Aussch\u00fcsse einzusetzen. Er kann verbindliche Ordnungen erlassen.<\/p>\n<ol start=\"3\">\n<li>Gerichtlich und au\u00dfergerichtlich wird der Verein durch zwei der genannten drei Vorstandsmitglieder vertreten.<\/li>\n<li>Der 1. Vorsitzende leitet die Mitgliederversammlung. Er kann ein anderes Vorstandsmitglied mit der Leitung beauftragen.<\/li>\n<li>Der Vorstand wird jeweils f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/li>\n<\/ol>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 10 Beschwerdeausschuss <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Der Beschwerdeausschuss besteht aus zwei erwachsenen Mitgliedern, die nicht dem Vorstand angeh\u00f6ren d\u00fcrfen. Er wird jeweils f\u00fcr zwei Jahre gew\u00e4hlt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<ul>\n<li><strong>11 Kassenpr\u00fcfer <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Mitgliederversammlung w\u00e4hlt f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren zwei Kassenpr\u00fcfer, die nicht Mitglied des Vorstandes oder eines von ihm eingesetzten Ausschusses sein d\u00fcrfen.<\/p>\n<p>Die Kassenpr\u00fcfer haben die Kasse, Kassenb\u00fccher und Belege des Vereins mindestens einmal im Gesch\u00e4ftsjahr sachlich und rechnerisch zu pr\u00fcfen und dem Vorstand schriftlich Bericht zu erstatten.<\/p>\n<p>In der Mitgliederversammlung beantragen sie bei ordnungsgem\u00e4\u00dfer F\u00fchrung der Kassengesch\u00e4fte die Entlastung des Vorstandes.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 12 Ehrenmitglieder <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Personen, die sich um den Verein besonders verdient gemacht haben, k\u00f6nnen auf Vorschlag des Vorstandes zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Lebenszeit, wenn zwei Drittel der Stimmen der Anwesenden und Stimmberechtigten dem Vorschlag zustimmen.<\/p>\n<p>Ehrenmitglieder haben in der Mitgliederversammlung Stimmrecht.<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 13 Aufl\u00f6sung des Vereins <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<ol>\n<li>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung beschlossen werden, auf der 3\/4 der anwesenden Mitglieder der Aufl\u00f6sung zustimmen m\u00fcssen.<\/li>\n<li>Das bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder dem Wegfall gemeinn\u00fctziger Zwecke vorhandene Verm\u00f6gen wird einem gemeinn\u00fctzigen Rechtsnachfolgeverein zur Verf\u00fcgung gestellt, der es unmittelbar und ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke zu verwenden hat.<\/li>\n<\/ol>\n<p>Gibt es keinen Rechtsnachfolgeverein, f\u00e4llt das vorhandene Verm\u00f6gen an den Landessportbund Berlin, der es gem\u00e4\u00df \u00a7 2 zu verwenden hat. *)<\/p>\n<p><strong>\u00a0<\/strong><\/p>\n<ul>\n<li><strong> 14 Inkrafttreten der Satzung <\/strong><\/li>\n<\/ul>\n<p>Die Satzung wurde auf der Mitgliederversammlung am 9.6.1991 beschlossen und tritt mit der Eintragung in das Vereinsregister in Kraft.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>gez. Ingo Kaulfu\u00df\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gez. Mike Richter<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>gez. Folker Lorenz\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gez. Wolfgang Hirth<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>gez. Wolfgang Baran\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0\u00a0 gez. Ulli Franke<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>gez.\u00a0 Hermann Thiele<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>gez. R\u00fcdiger Horn<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>*) Satzungs\u00e4nderung <\/strong><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unsere Anmeldung f\u00fcr das Vereinsregister wurde vom Amtsgericht Charlottenburg gepr\u00fcft und mit dem Brief 95 AR 1345\/91. vom 22. 8. 1991 mit Hinweise zur \u00c4nderung der Satzung mitgeteilt.<\/p>\n<p>Zu drei Punkten unserer Satzung wurden folgende \u00c4nderungsvorschl\u00e4ge zur Diskussion &#8218;und Beschlussfassung unterbreitet, die der Vorstand in seiner Sitzung am 7. 1. 1992 formuliert hat:<\/p>\n<p>&#8211; <strong>\u00a7 4 <\/strong>Abs. 5: (siehe Seite 2)<\/p>\n<p>Der letzte Satz<\/p>\n<p>&#8222;Die Mitgliederversammlung entscheidet endg\u00fcltig.&#8220;<\/p>\n<p>wird gestrichen.<\/p>\n<p>&#8211; <strong>\u00a7 4 <\/strong>Abs. 6: (siehe Seite 2)<\/p>\n<p>Wird wie folgt ge\u00e4ndert:<\/p>\n<p>Die Beitragspflichten und s\u00e4mtliche sonstigen<\/p>\n<p>Verpflichtungen bleiben bis zur Beendigung der<\/p>\n<p>Mitgliedschaft bestehen.<\/p>\n<p>&#8211; <strong>\u00a7 8 <\/strong>Abs. 2: (siehe Seite 3)<\/p>\n<p>Wird wie folgt ge\u00e4ndert:<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung findet mindestens<\/p>\n<p>einmal j\u00e4hrlich statt.<\/p>\n<p>Gestrichen wird:<\/p>\n<p>kann als Delegiertenkonferenz durchgef\u00fchrt werden.<\/p>\n<p>Von den Mitgliedern wurden in der Mitgliederversammlung vom 5.2. 1992 keine weiteren Hinweise oder Erg\u00e4nzungen zur Satzung abgegeben.<\/p>\n<p>Die Abstimmung ergab: Einstimmigkeit<\/p>\n<p><strong>Erg\u00e4nzung der Satzung <\/strong><\/p>\n<p>In der Anlage zum Freistellungsbescheid des Finanzamtes f\u00fcr K\u00f6rperschaften I vom 20.9.2005 erhielten wir den Hinweis; die Zweckbestimmung im \u00a7 2 n\u00e4her zu erl\u00e4utern.<\/p>\n<p>&#8211; <strong>\u00a7 2 <\/strong>Abs. 1: (siehe Seite 1)<\/p>\n<p>Der Abs. 1 wird wie folgt erg\u00e4nzt:<\/p>\n<p>Die Abteilung Gymnastik ist eine ausgesprochene Breitensportabteilung und hat keinen Wettbewerbscharakter. Lizenzierte \u00dcbungsleiterinnen f\u00fchren einen regelm\u00e4\u00dfigen Trainingsbetrieb durch.<\/p>\n<p>Bei den Abteilungen Ski und Leichtathletik sind Wettkampf- und Breitensport gleicherma\u00dfen vertreten, so dass sowohl intensives Wettkampftraining als auch Gesundheitstraining ausge\u00fcbt wird, um an Wettk\u00e4mpfen teilzunehmen.<\/p>\n<p>&#8211; <strong>\u00a7 2 <\/strong>Abs. 4: (siehe Seite 1)<\/p>\n<p>Wird wie folgt erg\u00e4nzt:<\/p>\n<p>Die vorhandenen Mittel sind zur Aufrechterhaltung des-Sportbetriebes (Unterst\u00fctzung des Trainings und der Teilnahme an Wettk\u00e4mpfen) sowie zur Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung des Vereins und der Abteilungen zu verwenden.<\/p>\n<p>Auf der Mitgliederversammlung am 23.3.2006 wurden die oben genannten Erg\u00e4nzungen vorgetragen und beschlossen. In der Abstimmung gab es au\u00dfer einer Stimmenthaltung nur Zustimmung.<\/p>\n<p>Mit dem Brief vom 3.8.2006 bem\u00e4ngelte das Finanzamt f\u00fcr K\u00f6rperschaften I die obigen Erg\u00e4nzungen der Satzung als nicht ausreichend, so dass der \u00a7 13 wie folgt ge\u00e4ndert wurde.<\/p>\n<p>&#8211; 7-<\/p>\n<p>&#8211; <strong>\u00a7 13 <\/strong>Abs. 2: (siehe Seite 5)<\/p>\n<p>Gestrichen wird der Passus:<\/p>\n<p>&#8222;der es gem\u00e4\u00df \u00a7 2 zu verwenden hat&#8220;<\/p>\n<p>Hinzugef\u00fcgt wird der Satz:<\/p>\n<p>&#8222;Der Landessportbund Berlin mu\u00df das \u00fcbergebene Verm\u00f6gen f\u00fcr steuerbeg\u00fcnstigte Zwecke im Sport verwenden.&#8220;<\/p>\n<p>Dieser erweiterten Erg\u00e4nzung der Satzungs\u00e4nderung wurde auf der au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung am 14.10.2006 einstimmig zugestimmt.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung der Sportgemeinschaft Einheit Berliner B\u00e4r \u00a0 \u00a0 1 Name, Sitz, Gesch\u00e4ftsjahr &nbsp; Der am 1.7. 1991 neu gegr\u00fcndete Verein f\u00fchrt den Namen Sportgemeinschaft &#8222;Einheit Berliner B\u00e4r&#8220; (SG Einheit Berliner B\u00e4r) und hat seinen Sitz in Berlin. 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